Hausverwaltung und Immobilienverwaltung MayHomes widmet sich der Erfüllung von Hausverwaltungsverträgen mit größtmöglicher Sorgfalt und objektiver Wahrnehmung der Interessen der Auftraggeber im Rahmen der allgemeinen anerkannten Grundsätze und Gebräuche.
Die Tätigkeit von der Hausverwaltung und Immobilienverwaltung MayHomes umfasst die Verwaltung von Wohnungen, Gewerbeflächen, Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie gemischt genutzten Objekten. Grundlage bildet der zwischen dem Auftraggeber und der Hausverwaltung MayHomes geschlossene Hausverwaltervertrag.
Dieser legt den Leistungsumfang und die Vergütung fest und ist im Übrigen zwischen den Vertragspartner frei verhandelbar.
§ 2: Vertragsdauer und Kündigung
Vertragsdauer und Kündigungsregelungen richten sich grundsätzlich nach den Vorgaben des Hausverwaltervertrages.
§ 3: Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach den gesonderten Regelungen des Hausverwaltervertrages. Die Vergütung ist monatlich im Voraus, jeweils bis spätestens zum 3. Werktag eines Monats fällig.
Werden von der Hausverwaltung MayHomes Leistungen erbracht, die nicht im üblichen Leistungsumfang des Hausverwaltervertrages enthalten sind bzw. für die ein gesonderter Auftrag erteilt wurde, so ist diese Leistung, soweit keine gesonderte Vereinbarung über die Vergütung vorliegt, im verkehrsüblicher Höhe zu vergüten.
Hierüber wird die Hausverwaltung MayHomes eine gesonderte Rechnung an den Auftraggeber stellen, die ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig ist. Zahlungen sind grundsätzlich bargeldlos auf ein von der Hausverwaltung MayHomes benanntes Konto zu leisten.
§ 4: Aufrechnung / Zurückbehaltung
Aufrechnungen und Zurückbehaltungsrechte gegenüber von Vergütungsansprüchen von der Hausverwaltung MayHomes sind ausgeschlossen, soweit die zur Aufrechnung gestellte Forderung oder das geltend gemachte Zurückbehaltungsrecht nicht unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist
§ 5: Haftung
Die Hausverwaltung MayHomes haftet nicht bei fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft nicht die Ansprüche des Leistungsempfängers aus Produkthaftung. Weiter gilt die Haftungsbeschränkung nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Leistungsempfängers. Wir übernehmen keinerlei Haftung für Lieferungen und Leistungen durch Dritte. Ebenfalls schließen wir jegliche Verantwortung für Preisangaben, Terminzusagen sowie Verfügbarkeitsangaben durch Dritte aus.
§ 6: Gerichtsstand und anwendbares Recht
Ist der Auftraggeber Kaufmann, so ist der Geschäftssitz von der Hausverwaltung MayHomes als Gerichtsstand vereinbart. Die Hausverwaltung MayHomes ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 7: Mängel der Sache
Ist die Leistung der Hausverwaltung MayHomes mangelhaft, so sind wir nach unserer Wahl zunächst zur Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Leistungsempfänger grundsätzlich nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten den Preis mindern, Schadensersatz oder den Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Der Leistungsempfänger muss offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Leistung schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Mängelanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb der Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Den Leistungsempfänger trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Die Rechte des Leistungsempfängers wegen eines Mangels des gelieferten Produkts verjähren nach 2 Jahren ab Ablieferung der Sache.
§ 8: Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand Oktober 2020
MayHomes
May Höllering
Gewerbeerlaubnis gem. § 34c GewO erteilt v. Ordnungsamt Sylt, Bahnweg 20 – 22
Zuständige Aufsichtsbehörde: Gemeinde Sylt
Ust-IdNr. DE 271 972 318